Nutzung dieser Website

Diese Website wird von Wales.com betrieben. Es ist uns wichtig, dass so viele Menschen wie möglich diese Website ungehindert nutzen können. Hierzu zählt auch, dass Benutzer beispielsweise:

  • Farben, Schriftarten und den Kontrast ändern können
  • die Ansicht auf bis zu 300% vergrößern können, ohne dass die Lesbarkeit des Textes eingeschränkt wird
  • einen Großteil der Website ausschließlich über die Tastatur bedienen können
  • die Website größtenteils mit einer Spracherkennungssoftware navigieren können
  • sich die Website mit einer Vorlese-Anwendung anhören können (einschließlich der neuesten Versionen von JAWS, NVDA und VoiceOver)

Zudem sind die Inhalte der Website so einfach und verständlich wie möglich gehalten.

Bei der Entwicklung wurde darauf geachtet, dass die Darstellung der Inhalte sowohl auf mobilen Endgeräten als auch auf großen Desktop-Bildschirmen einwandfrei gewährleistet ist. Hierbei war es uns wichtig, dass nicht nur der Text problemlos lesbar ist, sondern auch, dass das Seherlebnis auf allen Bildschirmgrößen gleich gut ist, dass sich Fotos auf mögliche Größenveränderungen an die relevanten Bereiche anpassen und das für die von uns in Auftrag gegebenen Videos Abschriften zur Verfügung stehen.

Wir haben uns bemüht, die Website Wales.com für jedermann so benutzerfreundlich und leicht zugänglich wie möglich zu machen und dass diese den folgenden Richtlinien entspricht:

  • HTML4/5
  • CSS 2/3.0
  • WCAG Version 2.1 (AA)

AbilityNet kann Ihnen dabei helfen, wie Sie Ihre Endgeräte leichter bedienen können.

Kompatibilität mit Internet-Browsern

Die Website Wales.com wurde auf den meisten, heute gängigen Browsern getestet, darunter auf:

  • Chrome
  • Firefox
  • Internet Explorer
  • Safari

Schriftarten

Um ein Gefühl für Wales und für die walisische Kultur vermitteln zu können, haben wir eine spezielle Schrifttype entworfen, die sich am typografischen Erbe von Wales orientiert.

Diese Schrift ist ein Hauptelement der visuellen Markenidentität, mit der Wales sich auf authentische und kreative Weise präsentiert. Sie enthält spezielle Zeichen, Buchstaben und Glyphen, die ein Verständnis für die walisische Sprache und Schrift vermitteln.

  • Cymru / Wales Sans wird üblicherweise für Überschriften verwendet
  • Georgia Sans wird für Fließtext verwendet

Unsere maßgeschneiderte Schriftart wurde in Kooperation mit einer speziellen Organisation entwickelt, um die Schrift auf Lesbarkeit zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

Fotografie, Illustration und Video

Es ist unser Ziel, unsere eigenen digitalen Medien zur Verfügung zu stellen, einschließlich beschreibender Alt-Texte sowie Bildunterschriften. Unsere Videos werden häufig auf Kanälen wie YouTube oder Vimeo gehostet, auf denen Untertitel zur Verfügung stehen.

Bei der Einbettung von Inhalten Dritter auf unserer Website können wir nicht garantieren, dass alle externen Parteien diesen gleichen Ansatz verfolgen.

Wenn auf Seiten der Website nicht zugegriffen werden kann

Sollten Sie Informationen von dieser Website in einem anderen Format benötigen, wie beispielsweise als PDF, großformatiger Druck, in leicht lesbarer Form, als Tonaufnahme oder in Brailleschrift, dann kontaktieren Sie uns bitte:

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und uns innerhalb von 30 Tagen bei Ihnen melden.

Meldung von Problemen beim Zugriff auf die Website

Wir sind bemüht, den Zugriff auf diese Website kontinuierlich zu verbessern. Sollten bei der Nutzung Probleme auftauchen, die nicht auf dieser Seite aufgeführt sind, oder wenn Sie der Meinung sind, dass die Anforderungen des Zugangs dieser Website nicht erfüllt sind, dann kontaktieren Sie uns bitte: walesdotcom@gov.wales

Durchsetzungsverfahren

Für die Durchführung der Zugänglichkeitsbestimmungen ist die Kommission für Gleichstellung und Menschenrechte (EHRC) zuständig. Sollten Sie nicht damit zufrieden sein, wie wir auf Ihre Beschwerde reagieren, wenden Sie sich bitte an: Equality Advisory and Support Service (EASS)

Technische Informationen über den Zugang dieser Website

Wales.com verpflichtet sich, seine Website in Übereinstimmung mit den Zugänglichkeitsbestimmungen 2018 der öffentlichen Stellen (Websites und mobile Anwendungen) (Nr. 2) zugänglich zu machen.

Diese Website entspricht teilweise den Richtlinien für barrierefreie Zugänglichkeit von Webinhalten (Web Content Accessibility Guidelines, Version 2.1 AA Standard), aufgrund der nachstehend aufgeführten Nichteinhaltungen.

Nichteinhaltung der Zugänglichkeitsbestimmungen

Probleme mit PDFs und anderen Dokumenten

Viele unserer älteren PDF-Dokumente entsprechen nicht den Standards für Barrierefreiheit  zum Beispiel sind sie möglicherweise nicht so gekennzeichnet, dass sie für eine Vorlese-Anwendung zugänglich sind.

Einige unserer PDF-Dokumente sind wichtig für die Bereitstellung von Informationen über unsere Dienstleistungen. Es gibt zum Beispiel PDFs mit Informationen, die zur Bewerbung von Wales als Tourismusdestination dienen, einige davon stammen von Partnerorganisationen. Wir planen diese bis April 2022 entweder anzupassen oder durch barrierefreie HTML-Seiten zu ersetzen.

Wie wir diese Website getestet haben

Diese Website wurde zuletzt im März 2021 getestet. Der Test wurde von dem Unternehmen Burdus Access durchgeführt und wird von unserem derzeitigen Entwicklungspartner BoxUK Ltd. betreut.

Getestet wurden:

  • die Plattformen unserer Haupt-Website der Marke Cymru Wales

Was wir tun, um den Zugang zu der Website zu verbessern

Die Website vollumfänglich zugänglich zu machen ist ein fortwährender Prozess und wir sind bestrebt eine, dem AA-Standard entsprechende, nutzerfreundliche Bedienung zu gewährleisten. Unser geplanter Ansatz besteht in einer Kombination aus Technologie und Fokusgruppen, die Benutzer mit Behinderungen einschließen sowie jene, die unterstützende Technologien verwenden.

Kontinuierliche Entwicklungen und Verbesserungen werden mit der AA-Zugänglichkeit als Hauptziel von unserem Entwicklungspartner Box UK durchgeführt.

Zudem haben wir im März 2021 eine erneute Überprüfung durch einen unabhängigen Drittanbieter vorgenommen.

Diese Erklärung wurde am 18. September 2020 erstellt. Sie wurde zuletzt am 6. April 2022 aktualisiert.

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